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| Kanusport:
(Deutscher Kanu-Verband e.V.) |
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Anti-Doping-Maßnahmen des DKV
Der Deutsche Kanu-Verband setzt sich seit langem dafür ein, nicht nur alle Vorgaben der
Dachverbände zu erfüllen, sondern selbst eine aktive Rolle in der Dopingbekämpfung einzunehmen.
Aufgrund der aktuellen Situation zeigt der DKV auf, welche Maßnahmen in Vergangenheit
durchgeführt wurden und wie aktuell mit der Dopingproblematik umgegangen
wird. Was haben wir bereits getan?
Zunächst haben wir alle satzungsmäßigen und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen
wie die Einführung eines Anti-Doping-Beauftragten, die Schaffung einer unabhängigen Anti-
Doping-Kammer für die Rechtspflege, die Einbringung von Anti-Doping-Passagen in Arbeitsverträgen
der Trainer und Leistungssportverantwortlichen. Wir haben als einer der ersten
Verbände Vereinbarungen über Trainingskontrollen mit der NADA getroffen und Anti-
Doping-Passagen in die Athletenvereinbarung eingebracht. Über den Anti-Doping-
Beauftragten haben wir den Sportlern Informationen bei Meisterschaften gegeben und in jedem
Athletenrundschreiben über Notwendigkeit und Einzelbestimmung der Anti-Doping-
Politik informiert.
Was machen wir zusätzlich?
Das Präsidium unseres Verbandes hat sich am 15.06.2007 noch einmal intensiv mit der Dopingproblematik
beschäftigt und insbesondere auf der Basis des 10-Punkte-Katalogs des
Deutschen Olympischen-Sportbundes eine Verstärkung unserer Anstrengung gegen Doping
beschlossen. Hier ist zunächst einmal der Präventionssektor anzusprechen. Wir haben unsere
Ausbildungsfachleute gebeten, die Inhalte der Dopingproblematik nicht nur in Ausbildungen
anzusprechen, sondern präzisierte Inhalte für alle Ausbildungen verbindlich zu formulieren
und zum Bestandteil der Lehre zu machen.
Wie sieht die nahe Zukunft aus?
Wir werden einen Infoflyer zur Dopingproblematik erstellen und breit streuen
Wir werden unsere Beratungsaktivitäten gegenüber Aktiven und Aktivensprechern verstärken
und über Diskussionsforen zur Problematik informieren (siehe folgender Artikel)
Neben Präventionsbemühungen werden wir in einem zweiten Komplex unser Regelwerk weiter
vervollkommnen. So werden wir bei bestehenden Athletenvereinbarungen über Zusatzerklärungen
Anti-Doping-Vergehen mit Vertragsstrafen belegen Alle im Hinblick auf die Olympiaqualifikation Peking gemeldeten Athleten, also auch Nicht-
Kadermitglieder, müssen eine Anti-Doping-Erklärung unterzeichnen, die entsprechende Sanktionen
bei Zuwiderhandlungen vorsieht
Der Deutsche Kanu-Verband sieht es als ein Muss, sich aktiv dem Kampf gegen Doping
zu stellen und gleichzeitig sich um Aufklärung und Prävention zu kümmern.
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Original-Pressemitteilung
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Artikel
vom 28.07.2007, 11:19 Uhr
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